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Zahnzusatz · Orientierung

Was bedeutet 90 % Erstattung beim Implantat?

Bei vielen Zahnzusatztarifen schließt der genannte Erstattungssatz die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ein. 90 % bedeuten dann nicht, dass die Zusatzversicherung zusätzlich 90 % der Rechnung zahlt.

Redaktion Trustomat · Stand: · Zur Redaktion

Die wichtigste Unterscheidung

Erst die Berechnungsgrundlage lesen, dann rechnen: Sind Kassenleistung, Zahnstaffel und alle Bestandteile der Implantatbehandlung berücksichtigt?

Der Festzuschuss ist kein Prozentsatz der Implantatrechnung

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich beim Zahnersatz grundsätzlich nach dem Befund und der zugehörigen Regelversorgung. Er beträgt normalerweise 60 % der dafür festgesetzten Kosten; mit entsprechendem Bonus sind 70 oder 75 % möglich. Eine aufwendigere Versorgung erhöht diesen Zuschuss nicht automatisch. Quelle: KZBV: Festzuschuss und Eigenanteil

Für eine eigene Kalkulation deshalb den tatsächlich vorgesehenen Kassenbetrag aus dem Heil- und Kostenplan verwenden. Nicht pauschal 60 % von der gesamten Implantatrechnung abziehen. Weitere Regelungen, etwa für Härtefälle, können den Einzelfall verändern.

Ein Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen

Frei gewähltes Modell, kein Preisangebot: Die Rechnung beträgt 3.000 €, die Kasse zahlt 600 €. Angenommen, der Tarif sieht 90 % Erstattung einschließlich Kassenleistung vor und erkennt die gesamte Rechnung an. Ohne weitere Begrenzung ergibt das eine Gesamtleistung von 2.700 €. Davon kommen 600 € von der Kasse und 2.100 € aus dem Zusatzvertrag. Es bleiben 300 € Eigenanteil.

Sind aus einer Zahnstaffel hingegen nur noch 1.000 € für die Zusatzversicherung verfügbar, steigt der Eigenanteil in diesem Modell auf 1.400 €. Der Prozentsatz ist derselbe, die tatsächliche Erstattung eine andere.

Rechenweg: Zusatzleistung = höchstens 90 % der anerkannten Rechnung minus Kassenleistung, zusätzlich begrenzt durch den verbleibenden Leistungsrahmen. Eigenanteil = Rechnung minus Kasse minus Zusatzleistung.

Eigenanteil im vereinfachten Modell berechnen

Der Rechner gilt ausschließlich für einen Erstattungssatz einschließlich GKV-Leistung. Er nimmt an, dass die vollständige Rechnung tariflich anerkannt wird. Andere Tarifmodelle, Ausschlüsse oder Gebührenlimits bildet er nicht ab. Die Eingaben bleiben auf diesem Gerät und werden nicht übertragen.

Diese Punkte zusätzlich im Tarif prüfen

  • Implantat und Aufbau: Welche Bestandteile der Behandlung sind überhaupt versichert?
  • Gebühren und Material: Gibt es Grenzen bei Gebührenfaktoren, Labor- oder Materialkosten?
  • Anzahl: Ist die Zahl versicherter Implantate begrenzt?
  • Zahnstaffel: Gilt ein Jahreslimit oder ein gemeinsamer Höchstbetrag über mehrere Jahre?
  • Vorleistungen: Was wurde im jeweiligen Zeitraum bereits erstattet?
  • Behandlungsbeginn: War die Versorgung vor Abschluss schon angeraten?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Leistungsumfang und Begrenzungen genau zu vergleichen. Eine Prozentangabe auf der Angebotsseite ersetzt den Blick in die Bedingungen nicht. Quelle: Verbraucherzentrale: Zahnzusatzversicherungen

Vor einer größeren Behandlung ist es sinnvoll, den Heil- und Kostenplan beim bestehenden Versicherer einzureichen und die voraussichtliche Erstattung schriftlich klären zu lassen. Dabei sollten alle geplanten Behandlungsschritte enthalten sein.

Häufige Fragen

Sind 90 % immer 90 % der ganzen Rechnung?

Nicht zwingend. Maßgeblich sind die tariflich anerkannten Kosten und die Frage, ob der Prozentsatz die Kassenleistung bereits einschließt. Zusätzliche Grenzen können die Auszahlung reduzieren.

Ist der Rechner eine Leistungszusage?

Nein. Er zeigt einen vereinfachten Rechenweg mit selbst eingegebenen Annahmen. Verbindlich sind der Vertrag und die Leistungsprüfung des Versicherers.

Warum bleibt trotz hohem Erstattungssatz ein großer Eigenanteil?

Zum Beispiel wegen einer Zahnstaffel, ausgeschlossener Leistungen oder abweichender Erstattungsgrundlagen. Die konkrete Ursache ergibt sich aus den Bedingungen und der Abrechnung.

Quellen und Einordnung

Quellenabgleich: 28.09.2026. Rechenbeispiele sind als Modelle gekennzeichnet. Es wurde kein vollständiger Marktvergleich durchgeführt.

Mit KI-Unterstützung redaktionell erstellt. Fachlicher Kontakt für Rückfragen: Sophia Wiehe.

Der nächste Schritt

Die eigene Situation gemeinsam einordnen.

Fachliche Ansprechpartnerin

Sophia Wiehe

Sophia Wiehe ist bei Trustomat die Ansprechpartnerin für Zahnzusatzversicherung. Im Gespräch geht es um die persönliche Ausgangslage, Erstattung und die Grenzen des jeweiligen Tarifs.

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Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich über die Courtage des Versicherers. Einzelheiten stehen in der Erstinformation.

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