Ansprüche verstehen
Renteninformation, Versorgungszusagen und vorhandene Verträge zusammenführen. Garantierte Leistungen und unverbindliche Hochrechnungen getrennt betrachten.
Persönliche Altersvorsorgeberatung
Welche Einnahmen stehen im Ruhestand zur Verfügung, was wird voraussichtlich gebraucht und welcher Vorsorgebeitrag passt ins heutige Budget? Wir klären diese Fragen gemeinsam und prüfen bestehende Verträge.
Rentenlücke einordnen. Bestehende Vorsorge prüfen. Persönlich besprechen.
Das Wichtigste zuerst
Altersvorsorge verbindet gesetzliche oder berufsständische Ansprüche, mögliche Leistungen des Arbeitgebers und private Rücklagen. Welche Ergänzung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Renteninformation, Versorgungszusagen und vorhandene Verträge zusammenführen. Garantierte Leistungen und unverbindliche Hochrechnungen getrennt betrachten.
Laufende Ausgaben, Verpflichtungen und verfügbare Rücklagen berücksichtigen. Ein langfristiger Vorsorgebeitrag muss auch im Alltag tragbar bleiben.
Nicht nur auf eine mögliche Auszahlung schauen. Kosten, Anlagerisiken, Beitragsänderungen und die Regeln für den Ruhestand gehören in denselben Vergleich.
Heute planen. Den Ruhestand mitdenken.
Alter, Rentenbeginn, erwartete Rente und Inflation zusammen betrachten. Das Ergebnis zeigt die Lücke zum Rentenbeginn und ihren Wert in heutiger Kaufkraft. Auf Wunsch lassen sich Kapitalbedarf und zusätzliche Sparrate modellieren.
Voreingestellte Prozentsätze sind veränderbare Modellannahmen. Sie ersetzen keine individuelle Renten- oder Steuerberechnung.
Unsicher, welche Zahl aus Ihrem Rentenbrief hier passt? Renteninformation richtig lesen: Anleitung mit Rechenbeispiel.
Alter, gewünschtes Budget und Rentenwert eintragen. Die weiteren Annahmen lassen sich anpassen. „Beispiel einsetzen“ zeigt einen vollständigen Plan mit fiktiven Werten.
Zwei Sichtweisen: der spätere Eurobetrag zum Rentenbeginn und die vergleichbare Kaufkraft von heute.
| Alter | Dann in Euro | Heutige Kaufkraft |
|---|
Die Lücke kann nach Rentenbeginn wachsen, wenn die Einnahmen langsamer steigen als die Preise.
| Inflation p. a. | Dann in Euro | Heutige Kaufkraft |
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Ergebnisse sind Modellwerte und auf volle Euro gerundet. Keine Zusage künftiger Leistungen oder Renditen, keine individuelle Spar- oder Produktempfehlung.
Planung im Gespräch prüfenDie Eingaben werden nicht an die Terminbuchung übergeben.
Rentenbeginn: Jahre bis zum Ruhestand = Rentenalter minus heutiges Alter. Budget zum Rentenbeginn = heutiges Wunschbudget × (1 + Inflation)Jahre. Es wird mit vollen Jahren gerechnet.
Rente: Bei der Brutto-Hochrechnung wird die angenommene jährliche Rentenanpassung bis zum Rentenbeginn aufgezinst; anschließend wird der gewählte Abzugssatz abgezogen. Ein bereits erwarteter Nettobetrag zum Rentenbeginn wird unverändert übernommen. So werden bereits enthaltene Anpassungen nicht doppelt berechnet. Die Renteninformation enthält Bruttowerte und keine Kaufkraftbereinigung. Renteninformation verstehen (DRV)
Weitere Einnahmen: Werte in heutiger Kaufkraft werden mit Inflation zum Rentenbeginn hochgerechnet. Bereits erwartete Eurobeträge zum Rentenbeginn werden direkt übernommen. Die gewählte Dynamik gilt erst im Ruhestand.
Lücke: Bedarf minus Nettorente und weitere Nettoeinnahmen. Negative Werte erscheinen als Überschuss; die Lücke ist dann null. Heutige Kaufkraft = spätere Lücke ÷ (1 + Inflation)Jahre. Die jährliche Lücke ist das Zwölffache des Monatswerts zu Rentenbeginn. Kaufkraftrechner der DRV
Kapitalbedarf: Für jeden Monat vom Rentenbeginn bis einen Monat vor dem gewählten Endalter werden Budget, Rente und weitere Einnahmen mit ihren jeweiligen jährlichen Annahmen fortgeschrieben. Jede positive Monatslücke wird mit der Ruhestandsrendite auf den Rentenbeginn abgezinst. Die erste Entnahme erfolgt unmittelbar zu Rentenbeginn. Die Summe ergibt das benötigte Anfangskapital; Restvermögen ist nicht vorgesehen.
Sparrate: Vorhandenes Kapital wird bis zur Rente verzinst. Die bestehende und die zusätzlich errechnete Sparrate bleiben nominal konstant und fließen jeweils zum Monatsende. Die Renditeangaben gelten nach angenommenen Kosten und Steuern, aber vor Inflation. Bei sofortigem Rentenbeginn wird ein Kapitalfehlbetrag statt einer Sparrate angezeigt.
Grenzen: Abzüge werden nur pauschal als gewählter Prozentsatz modelliert, nicht nach Steuerrecht oder Versicherungsstatus berechnet. Rentenanspruch, Beitragslücken und Zu- oder Abschläge müssen im eingegebenen Rentenwert bereits berücksichtigt sein. Gleichmäßige Renditen bilden Kursverluste, ungünstige Renditereihenfolgen und persönliche Änderungen nicht ab. Ein Leben über das gewählte Endalter hinaus benötigt zusätzliche Planung.
Vorsorgebausteine im Überblick
Die Bausteine erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein einzelnes Produkt beantwortet nicht automatisch alle Fragen der Ruhestandsplanung. Überblick des Bundesarbeitsministeriums
Vorhandene Ansprüche bilden den Ausgangspunkt. Rentenbeginn, Versicherungsverlauf und die Annahmen hinter der Hochrechnung sollten geklärt sein. Bei Fragen zum Rentenkonto ist der zuständige Versorgungsträger die richtige Stelle.
Arbeitgeberleistungen und eine mögliche Entgeltumwandlung können die Versorgung ergänzen. Zu prüfen sind Zuschüsse, Kosten, spätere Abgaben und die Folgen eines Arbeitgeberwechsels. Die konkrete Versorgungszusage ist entscheidend.
Hierzu können private Rentenversicherungen, Sparanlagen und Wertpapiervermögen gehören. Versicherungen können eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen; ein Depot ermöglicht andere Formen der Verfügung und Entnahme. Kosten, Verlustrisiken und Auszahlungsregeln unterscheiden sich.
Stand 25. Oktober 2026: Die Reform ist beschlossen. Die neuen geförderten Produkte sollen ab 1. Januar 2027 zur Verfügung stehen, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Konkrete Angebote und bestehende Verträge sollten anhand der dann geltenden Regeln geprüft werden. Aktueller Stand bei der Bundesregierung
Vor einer Entscheidung
Eine hohe Beispielrechnung allein sagt wenig über die Eignung eines Vertrags aus. Maßgeblich sind die tatsächlichen Bedingungen und die Kosten über die vorgesehene Laufzeit.
Bei fondsgebundenen Verträgen schwankt das angelegte Vermögen. Garantien gelten nur im vereinbarten Umfang; mögliche Überschüsse und angenommene Renditen sind keine zugesagten Leistungen.
Auch ein Vergleich mit anderen Vorsorgeformen gehört zur Einordnung. Ein breit gestreuter ETF-Sparplan hat beispielsweise eine andere Kosten- und Verfügungsstruktur, schützt aber für sich genommen nicht vor einem zu frühen Verbrauch des Vermögens im Ruhestand. Einordnung der Verbraucherzentrale
Persönlich besprechen
Geplanter Ruhestand, vorhandene Ansprüche, finanzieller Spielraum und offene Fragen bilden den Ausgangspunkt.
Verträge, Leistungen und Kosten einordnen. Ein bestehender Vertrag muss nicht automatisch ersetzt werden; eine Änderung kann Nachteile haben.
Mögliche Ergänzungen und ihre Bedingungen besprechen. Eine konkrete Empfehlung setzt die individuelle Prüfung voraus.
Für die Terminwahl werden keine Finanzunterlagen benötigt. Den passenden Übermittlungsweg für persönliche Unterlagen klären wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Es gibt keine Sparrate, die für alle passt. Ausgangspunkte sind die voraussichtliche Versorgungslücke, vorhandenes Kapital, die verbleibende Zeit und der tatsächlich tragbare Beitrag. Kosten, Wertentwicklung und die geplante Auszahlungsphase beeinflussen das Ergebnis. Eine Modellrechnung sollte ihre Annahmen offenlegen und mehrere Szenarien zeigen.
Nein. Die gesetzliche Renteninformation weist Bruttobeträge aus. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern sind noch zu berücksichtigen. Für die langfristige Planung ist außerdem der Kaufkraftverlust durch Inflation wichtig.
Das hängt unter anderem vom Wunsch nach lebenslanger Rentenzahlung, der gewünschten Verfügbarkeit, den Kosten und der Risikotragfähigkeit ab. Ein Wertpapierdepot und ein Versicherungsvertrag haben unterschiedliche Regeln für Ansparen und Entnahme. Bei beiden müssen Anlage- und Verlustrisiken berücksichtigt werden. Einen pauschalen Gewinner gibt es für die individuelle Planung nicht.
Das sollte erst nach einer Prüfung entschieden werden. Rückkaufswert, noch anfallende Kosten, bestehende Garantien, steuerliche Folgen und mögliche Alternativen sind gemeinsam zu betrachten. Eine Kündigung kann Vorteile unwiederbringlich beenden und finanzielle Nachteile verursachen.
Ja. Über die Terminbuchung lässt sich ein Erstgespräch zur Altersvorsorge ohne vorherige Registrierung auswählen. Die persönliche Situation und mögliche weitere Schritte werden anschließend im Gespräch geklärt.
Der nächste Schritt
Mit vorhandenen Ansprüchen, offenen Fragen und einem realistischen Budget beginnen. Im persönlichen Gespräch klären wir, wo weiterer Prüfbedarf besteht.
Trustomat berät und vermittelt Versicherungen. Informationen zu Vermittlerstatus und Vergütung stehen in der Erstinformation. Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Informationsstand: 25. Oktober 2026. Verantwortlich für dieses Angebot: Trustomat GmbH. Das Rechenbeispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung; eine individuelle fachliche Prüfung erfolgt im Beratungsgespräch.