Ein Behandlungsfehler-Vorwurf kann schnell existenzbedrohend werden — die Berufshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen aus deiner ärztlichen Tätigkeit und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab. Wir vergleichen unabhängig und finden den Tarif, der zu deiner Fachrichtung passt.
Drei kurze Angaben — den Rest erledigt der Vergleich.
Mit „Vergleich starten“ verarbeiten wir deine Angaben, um dir einen unabhängigen Tarifvergleich und auf Wunsch eine persönliche Beratung anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in unserer Datenschutzerklärung. Bitte keine Gesundheitsdaten im Freitext angeben.
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Die Berufshaftpflicht — bei Ärztinnen und Ärzten oft Arzthaftpflicht genannt — springt ein, wenn dir im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, der einen Patienten oder Dritten schädigt. Der Kern der Leistung sind Personenschäden (ein Patient wird geschädigt), Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden. Der Versicherer prüft dabei zweierlei: Er reguliert berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz).
Wie weit der Schutz reicht, hängt stark von der versicherten Fachrichtung und Tätigkeit sowie den vereinbarten Bausteinen ab. Gute Tarife lassen sich hier deutlich voneinander unterscheiden — genau hier lohnt der Vergleich.
Umfang von Nachhaftung, Personal-Mitversicherung und DSGVO-Baustein unterscheidet sich je Tarif — wir prüfen das für dich.
Für Praxisinventar, Betriebsunterbrechung oder das Privatrisiko gibt es eigene Sparten — wir sagen dir, was du zusätzlich brauchst.
Für niedergelassene und selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte ist eine ausreichende Berufshaftpflicht berufsrechtlich vorgeschrieben — u. a. über die ärztliche Berufsordnung und die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder. Ohne Nachweis ist eine Niederlassung in der Regel nicht möglich.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind für ihre Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Praxis meist über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers mitversichert. Sobald aber Nebentätigkeiten hinzukommen — Gutachten, Vertretungen, Honorararzt-Einsätze, Belegarzttätigkeit oder eine eigene Sprechstunde —, greift dieser Schutz oft nicht mehr, und es braucht eigene Absicherung.
Besonders relevant ist die Berufshaftpflicht damit für niedergelassene Ärzte (Einzel- und Gemeinschaftspraxis, MVZ), Belegärzte, Honorar- und Vertretungsärzte, Ärzte mit operativer oder geburtshilflicher Tätigkeit sowie für alle, die neben einer Anstellung selbstständig tätig sind. Auch wer sehr sorgfältig arbeitet, ist vor einem folgenschweren Fehler nicht gefeit — und genau diese existenzbedrohenden Fälle sind der eigentliche Grund für die Absicherung.
Der günstigste Beitrag sagt wenig über die Qualität — bei der Arzthaftpflicht kommt es vor allem auf die passende Deckung an. Auf diese Punkte schauen wir für dich:
Starte den unabhängigen Vergleich oben — oder lass uns gemeinsam schauen, welcher Schutz zu deiner Fachrichtung und Praxis passt.
Einen pauschalen Preis gibt es nicht — der Beitrag hängt vor allem von deiner Fachrichtung und deinem Tätigkeitsumfang ab. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Vergleich in Sekunden.
Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und operative Fächer tragen ein höheres Haftungsrisiko als konservative Fachrichtungen — das schlägt sich im Beitrag nieder.
Angestellt, niedergelassen oder Gemeinschaftspraxis/MVZ sowie das Honorar- bzw. Umsatzvolumen und die Zahl mitversicherter Personen fließen ein.
Höhere Deckungssummen, Nachhaftung, Personal-Mitversicherung und eine optionale Selbstbeteiligung beeinflussen den Beitrag.
Als unabhängiger Makler nennen wir bewusst keine Lock-Beiträge. Der Vergleich rechnet deinen individuellen Beitrag auf Basis deiner Angaben — transparent und unverbindlich.
Ein Vergleich ist gut. Ein Makler, der die Besonderheiten der Heilberufe kennt und im Schadenfall an deiner Seite steht, ist besser.
Kein Callcenter-Roulette: Du sprichst mit deinem festen Berater, der deine Verträge und deine Praxis kennt.
Gib deine Fachrichtung und Eckdaten oben ein und starte den unabhängigen Tarifvergleich. Du siehst die Leistungen mehrerer Gesellschaften nebeneinander.
Auf Wunsch prüfen wir gemeinsam deinen Bedarf und die Bedingungen — mit Blick auf deine Fachrichtung und deinen Tätigkeitsumfang, ohne Verkaufsdruck.
Du entscheidest, wir begleiten. Ab dann bist du bei uns im Bestand — inklusive Betreuung im Schadenfall.
Der Tarifvergleich oben ist unverbindlich und kostenlos. Möchtest du abschließen oder uns beauftragen, legst du ein kostenloses Trustomat-Konto an: So landet dein Vertrag automatisch in deinem Kundenbereich, ist digital verwaltet und du hast einen festen Ansprechpartner.
Der klassische Makler-Weg: Wir beraten dich persönlich, prüfen die Bedingungen mit Blick auf deine Fachrichtung und übernehmen mit deiner Maklervollmacht die Beauftragung — du lehnst dich zurück.
Du weißt schon, was du willst? Schließe deinen Wunschtarif direkt selbst im Vergleichsrechner ab — der Vertrag wird deinem Konto zugeordnet.
Der Online-Abschluss läuft über den Vergleichsrechner unseres Partners blau direkt. Für Bestandskunden stimmen wir die feste Zuordnung zu deiner bestehenden Kundennummer noch mit blau direkt ab.
Sie kommt für Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden auf, die du im Rahmen deiner ärztlichen Tätigkeit einem Patienten oder Dritten schuldhaft zufügst. Berechtigte Forderungen werden bis zur vereinbarten Deckungssumme reguliert, unberechtigte Forderungen für dich abgewehrt — notfalls vor Gericht.
Für niedergelassene und selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte ist ein ausreichender Versicherungsschutz berufsrechtlich vorgeschrieben — u. a. über die ärztliche Berufsordnung sowie die Heilberufe- und Kammergesetze der Länder. Angestellte Ärzte sind für ihre Tätigkeit im Haus meist über den Arbeitgeber mitversichert, brauchen für Nebentätigkeiten aber eigenen Schutz.
Das hängt stark von der Fachrichtung ab. Üblicherweise werden mehrere Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen; bei operativer oder geburtshilflicher Tätigkeit deutlich mehr, da schwere Personenschäden sehr hohe, lebenslange Ansprüche auslösen können. Wir stimmen die passende Höhe im Vergleich auf dein Risiko ab.
In der Regel bist du für deine angestellte Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Praxis über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers mitversichert. Sobald du jedoch Nebentätigkeiten ausübst — etwa Gutachten, Vertretungen, Honorararzt-Einsätze oder eine eigene Sprechstunde —, greift dieser Schutz häufig nicht, und du benötigst eine eigene Berufshaftpflicht.
Behandlungsfehler-Ansprüche werden oft erst Jahre nach der Behandlung geltend gemacht. Die Nachhaftung deckt Forderungen ab, die erst nach Vertragsende bekannt werden; die Rückwärtsdeckung kann Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn einschließen. Beide Punkte sind für den lückenlosen Schutz entscheidend.
Das hängt vom Tarif ab. Gute Praxis-Tarife schließen angestellte Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte (MFA) und weiteres Praxispersonal im Rahmen der versicherten Tätigkeit mit ein. Beim Vergleich achten wir darauf, dass dein gesamtes Team abgesichert ist.
Viele Tarife bieten die Deckung von Vermögensschäden aus Datenschutzverstößen als Baustein an — etwa wenn Patientendaten versehentlich offengelegt werden und daraus Ersatzansprüche entstehen. Behördliche Bußgelder sind dagegen in der Regel nicht versicherbar. Für weitergehende IT-Risiken kann eine eigene Cyberversicherung sinnvoll sein.
Nicht versichert sind vorsätzlich oder wissentlich pflichtwidrig verursachte Schäden, reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche, Geldstrafen und Bußgelder, eigene Schäden sowie das rein private Haftungsrisiko. Auch Tätigkeiten außerhalb der versicherten Fachrichtung sind ausgeschlossen — dafür muss der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden.
Wer über die Berufshaftpflicht nachdenkt, klärt für Praxis und Beruf oft auch diese Bereiche. Wir beraten dich zu allem aus einer Hand.
Trustomat berät und vermittelt als unabhängiger Versicherungsmakler auf Grundlage einer Auswahl aus einer ausreichend großen Zahl am Markt tätiger Versicherer (§ 60 VVG). Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie die berufsrechtlichen Vorgaben deiner zuständigen Ärztekammer. Deine gesetzlich vorgeschriebenen Vermittler-Angaben findest du in unserer Erstinformation nach § 15 VersVermV.
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