Ein Rechen-, Beratungs- oder Planungsfehler kann deine Kundschaft viel Geld kosten — und dich in die Haftung bringen. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt beratende, planende und vermittelnde Berufe vor genau diesen finanziellen Ansprüchen. Wir vergleichen unabhängig und finden den Schutz, der zu deiner Tätigkeit passt.
Drei kurze Angaben — den Rest erledigt der Vergleich.
Mit „Vergleich starten“ verarbeiten wir deine Angaben, um dir einen unabhängigen Tarifvergleich und auf Wunsch eine persönliche Beratung anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in unserer Datenschutzerklärung. Bitte keine Gesundheitsdaten im Freitext angeben.
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Die Vermögensschadenhaftpflicht springt ein, wenn du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Fehler machst, der einem Dritten einen echten Vermögensschaden zufügt — einen finanziellen Nachteil also, der nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Typische Auslöser sind fehlerhafte Beratung, Berechnungs- oder Planungsfehler, versäumte Fristen oder falsche Auskünfte. Wie bei jeder Haftpflicht gilt: Der Versicherer reguliert berechtigte Forderungen bis zur Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen für dich ab (passiver Rechtsschutz).
Der Schutz ist eng an dein versichertes Berufsbild geknüpft. Genau deshalb lohnt der Vergleich: Deckungssumme, Nachhaftung, mitversicherte Tätigkeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich zwischen den Tarifen deutlich.
Nachhaftung, Rückwärtsdeckung und der Verlust von Dokumenten/Daten sind wichtige, aber nicht in jedem Tarif automatisch enthaltene Bausteine.
Was genau ausgeschlossen ist, steht in den Bedingungen — gerade beim Umfang der „wissentlichen Pflichtverletzung“ lohnt der genaue Blick.
Überall dort, wo mit Rat, Planung oder Vermittlung Geld anderer Menschen bewegt wird, kann schon ein kleiner Fehler einen großen finanziellen Schaden auslösen. Für einige Berufe ist die Absicherung deshalb sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzlich verpflichtend ist eine Vermögensschadenhaftpflicht unter anderem für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer, Notare sowie für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Ohne den entsprechenden Versicherungsnachweis gibt es hier keine Zulassung bzw. Erlaubnis. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen unterscheiden sich je nach Beruf — welche für dich gilt, klären wir gemeinsam.
Dringend zu empfehlen ist sie darüber hinaus für alle beratenden, planenden und verwaltenden Tätigkeiten ohne gesetzliche Pflicht: Unternehmensberater, IT-Dienstleister und Softwareentwickler, Ingenieure und Architekten, Immobilienmakler und Hausverwaltungen, Sachverständige oder Personaldienstleister. Denn ein Vermögensschaden ist von der üblichen Betriebshaftpflicht in der Regel nicht gedeckt — hier entsteht ohne VSH eine gefährliche Lücke, die im Ernstfall die Existenz kosten kann.
Der günstigste Beitrag sagt wenig über die Qualität. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht schauen wir für dich besonders auf diese Punkte:
Starte den unabhängigen Vergleich oben — oder lass uns gemeinsam prüfen, welcher Schutz zu deinem Beruf und deinen Aufträgen passt.
Einen pauschalen Preis gibt es nicht — der Beitrag richtet sich vor allem nach deinem Beruf und deinem Haftungsrisiko. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Vergleich in Sekunden.
Das Haftungsrisiko unterscheidet sich stark: Eine beratende oder planende Tätigkeit wird anders bewertet als eine reine Vermittlung oder Verwaltung.
Höhere Deckungssummen und Zusatzbausteine wie eine erweiterte Nachhaftung erhöhen den Beitrag — sind aber der wichtigste Hebel für echten Schutz.
Honorar- bzw. Umsatzvolumen, Zahl der Mitarbeitenden und ein optionaler Selbstbehalt fließen ebenfalls in den Beitrag ein.
Als unabhängiger Makler nennen wir bewusst keine Lock-Beiträge. Der Vergleich rechnet deinen individuellen Beitrag auf Basis deiner Angaben — transparent und unverbindlich.
Ein Vergleich ist gut. Ein Mensch, der dein Berufsbild versteht und im Schadenfall an deiner Seite steht, ist besser.
Kein Callcenter-Roulette: Du sprichst mit deinem festen Berater, der deine Verträge und dein Berufsbild kennt.
Gib deine Eckdaten oben ein und starte den unabhängigen Tarifvergleich. Du siehst die Leistungen mehrerer Gesellschaften nebeneinander.
Auf Wunsch prüfen wir gemeinsam dein Berufsbild und die Bedingungen — ohne Verkaufsdruck, dafür mit ehrlicher Einschätzung.
Du entscheidest, wir begleiten. Ab dann bist du bei uns im Bestand — inklusive Betreuung im Schadenfall.
Der Tarifvergleich oben ist unverbindlich und kostenlos. Möchtest du abschließen oder uns beauftragen, legst du ein kostenloses Trustomat-Konto an: So landet deine Police automatisch in deinem Kundenbereich, ist digital verwaltet und du hast einen festen Ansprechpartner.
Der klassische Makler-Weg: Wir beraten dich persönlich, prüfen dein Berufsbild und die Bedingungen und übernehmen mit deiner Maklervollmacht die Beauftragung — du lehnst dich zurück.
Du weißt schon, was du willst? Schließe deinen Wunschtarif direkt selbst im Vergleichsrechner ab — die Police wird deinem Konto zugeordnet.
Der Online-Abschluss läuft über den Vergleichsrechner unseres Partners blau direkt. Für Bestandskunden stimmen wir die feste Zuordnung zu deiner bestehenden Kundennummer noch mit blau direkt ab.
Ein echter (reiner) Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personenschaden noch aus einem Sachschaden entsteht. Beispiel: Ein Beratungs- oder Berechnungsfehler führt dazu, dass deine Kundin zu viel Steuer zahlt oder eine Frist versäumt — verletzt wird niemand, beschädigt wird nichts, aber es entsteht ein finanzieller Schaden.
Die Betriebs- und Berufshaftpflicht deckt in erster Linie Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden „unechten“ Vermögensschäden. Reine (echte) Vermögensschäden aus deiner beruflichen Leistung sind dort meist ausgeschlossen — genau diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflicht. Für viele Betriebe sind daher beide Bausteine sinnvoll.
Eine gesetzliche Pflicht besteht unter anderem für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer und Notare sowie für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Ohne den Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung bzw. Erlaubnis. Für viele weitere beratende Berufe ist sie zwar freiwillig, aber dringend zu empfehlen.
Beide legen fest, welcher Vertrag für einen Schaden einsteht. Beim Verstoßprinzip kommt es auf den Zeitpunkt des Fehlers (Verstoßes) an, beim Anspruchsprinzip (claims-made) auf den Zeitpunkt, zu dem der Anspruch geltend gemacht wird. Das ist entscheidend, wenn ein Fehler erst Jahre später auffällt — wir prüfen, welches Prinzip dein Tarif nutzt und wie die Nachhaftung geregelt ist.
Die Nachhaftung deckt Ansprüche, die erst nach Ende des Vertrags gemeldet werden — etwa nach einem Wechsel oder der Aufgabe der Tätigkeit. Die Rückwärtsdeckung schließt umgekehrt Fehler ein, die vor Vertragsbeginn passiert, aber noch nicht bekannt sind. Beide Bausteine sind wichtig und je nach Tarif unterschiedlich weit gefasst.
Als Untergrenze gilt die für deinen Beruf gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme. Ob mehr sinnvoll ist, hängt von deinen Auftragsvolumina und deinem Haftungsrisiko ab: Wer große Vermögen oder Projekte betreut, sollte die Summe bewusst höher wählen. Wir leiten gemeinsam eine passende Höhe aus deiner Tätigkeit ab.
In der Regel sind angestellte und häufig auch freie Mitarbeitende im Rahmen der versicherten Tätigkeit eingeschlossen. Der genaue Umfang — inklusive Subunternehmern — unterscheidet sich je Tarif. Beim Vergleich achten wir darauf, dass alle für dich tätigen Personen sauber abgedeckt sind.
Nicht versichert sind insbesondere wissentliche Pflichtverletzungen und Vorsatz, Personen- und Sachschäden (dafür ist die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht da), reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche für die eigene Leistung sowie Vertragsstrafen und Bußgelder. Auch Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbildes sind ausgeschlossen — deshalb ist die richtige Berufsbildbeschreibung so wichtig.
Wer über die Vermögensschadenhaftpflicht nachdenkt, klärt oft auch diese Bereiche. Wir beraten dich zu allem aus einer Hand.
Trustomat berät und vermittelt als unabhängiger Versicherungsmakler auf Grundlage einer Auswahl aus einer ausreichend großen Zahl am Markt tätiger Versicherer (§ 60 VVG). Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Gesetzliche Versicherungspflichten und Mindestdeckungssummen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Beruf. Deine gesetzlich vorgeschriebenen Vermittler-Angaben findest du in unserer Erstinformation nach § 15 VersVermV.
Starte den unabhängigen Vergleich oder buche ein unverbindliches Gespräch. Wir finden gemeinsam den Tarif, der zu deiner Tätigkeit passt.