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Vermögensschaden­haftpflicht vergleichen

Ein Rechen-, Beratungs- oder Planungsfehler kann deine Kundschaft viel Geld kosten — und dich in die Haftung bringen. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt beratende, planende und vermittelnde Berufe vor genau diesen finanziellen Ansprüchen. Wir vergleichen unabhängig und finden den Schutz, der zu deiner Tätigkeit passt.

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Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Deckt echte Vermögensschäden. Also rein finanzielle Schäden Dritter, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen — der klassische Fall bei Beratungs-, Planungs- und Bearbeitungsfehlern.
  • Für viele Berufe Pflicht. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare sowie Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliar­darlehens­vermittler benötigen sie als Zulassungs- bzw. Erlaubnisvoraussetzung.
  • Reguliert berechtigte, wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer prüft die gegen dich erhobene Forderung und übernimmt notfalls die gerichtliche Verteidigung (passiver Rechtsschutz).
  • Ergänzt die Betriebs-/Berufshaftpflicht. Diese deckt Personen- und Sachschäden; die VSH schließt die Lücke bei reinen Vermögensschäden aus deiner beruflichen Leistung.
  • Auf die Bedingungen kommt es an. Berufsbild, Deckungssumme, Nachhaftung und der Umfang der Ausschlüsse entscheiden mehr über die Qualität als ein paar Euro Beitragsunterschied.
Leistung im Detail

Was ist versichert — und was nicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht springt ein, wenn du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Fehler machst, der einem Dritten einen echten Vermögensschaden zufügt — einen finanziellen Nachteil also, der nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Typische Auslöser sind fehlerhafte Beratung, Berechnungs- oder Planungsfehler, versäumte Fristen oder falsche Auskünfte. Wie bei jeder Haftpflicht gilt: Der Versicherer reguliert berechtigte Forderungen bis zur Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen für dich ab (passiver Rechtsschutz).

Der Schutz ist eng an dein versichertes Berufsbild geknüpft. Genau deshalb lohnt der Vergleich: Deckungssumme, Nachhaftung, mitversicherte Tätigkeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich zwischen den Tarifen deutlich.

Typisch versichert

  • Echte Vermögensschäden Dritter aus deiner beruflichen Tätigkeit
  • Folgen von Beratungs-, Berechnungs- und Planungsfehlern sowie fehlerhaften Auskünften
  • Fristversäumnisse und Bearbeitungsfehler, sofern nicht wissentlich begangen
  • Passiver Rechtsschutz — Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht
  • Schäden durch Mitarbeitende im Rahmen der versicherten Tätigkeit (je nach Tarif)
  • Verlust anvertrauter Dokumente oder Daten — als Baustein häufig einschließbar

Nachhaftung, Rückwärtsdeckung und der Verlust von Dokumenten/Daten sind wichtige, aber nicht in jedem Tarif automatisch enthaltene Bausteine.

Nicht versichert

  • Wissentliche Pflichtverletzung und vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Personen- und Sachschäden — dafür ist die Betriebs- oder Berufshaftpflicht zuständig
  • Reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche für die eigene, geschuldete Leistung
  • Vertragsstrafen, Bußgelder und garantierte Zusagen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen
  • Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbildes oder ohne erforderliche Zulassung

Was genau ausgeschlossen ist, steht in den Bedingungen — gerade beim Umfang der „wissentlichen Pflichtverletzung“ lohnt der genaue Blick.

Relevanz & Pflicht

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll — oder Pflicht?

Überall dort, wo mit Rat, Planung oder Vermittlung Geld anderer Menschen bewegt wird, kann schon ein kleiner Fehler einen großen finanziellen Schaden auslösen. Für einige Berufe ist die Absicherung deshalb sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzlich verpflichtend ist eine Vermögensschadenhaftpflicht unter anderem für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer, Notare sowie für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Ohne den entsprechenden Versicherungsnachweis gibt es hier keine Zulassung bzw. Erlaubnis. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen unterscheiden sich je nach Beruf — welche für dich gilt, klären wir gemeinsam.

Dringend zu empfehlen ist sie darüber hinaus für alle beratenden, planenden und verwaltenden Tätigkeiten ohne gesetzliche Pflicht: Unternehmensberater, IT-Dienstleister und Softwareentwickler, Ingenieure und Architekten, Immobilienmakler und Hausverwaltungen, Sachverständige oder Personaldienstleister. Denn ein Vermögensschaden ist von der üblichen Betriebshaftpflicht in der Regel nicht gedeckt — hier entsteht ohne VSH eine gefährliche Lücke, die im Ernstfall die Existenz kosten kann.

Makler-Checkliste

Worauf du beim Vergleich achten solltest

Der günstigste Beitrag sagt wenig über die Qualität. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht schauen wir für dich besonders auf diese Punkte:

  • Passendes BerufsbildDie versicherte Tätigkeit muss dein tatsächliches Leistungsspektrum vollständig abbilden — sonst drohen Deckungslücken bei genau den Aufgaben, die du wirklich ausführst.
  • Ausreichende DeckungssummeMindestens die für deinen Beruf gesetzlich geforderte Summe — und mit Blick auf deine Auftragsvolumina bewusst höher, wenn das Haftungsrisiko es verlangt.
  • Verstoß- vs. AnspruchsprinzipBeim Verstoßprinzip zählt der Zeitpunkt des Fehlers, beim Anspruchsprinzip (claims-made) die Geltendmachung. Das entscheidet, ob ein spät bemerkter Fehler noch gedeckt ist.
  • Nachhaftung & RückwärtsdeckungSchutz für Fehler, die erst nach Vertragsende auffallen, sowie für zurückliegende Verstöße vor Vertragsbeginn — wichtig bei Wechsel oder Praxisaufgabe.
  • Mitversicherte PersonenAngestellte, freie Mitarbeitende und ggf. Subunternehmer sollten im Rahmen der versicherten Tätigkeit eingeschlossen sein.
  • Selbstbehalt & AusschlüsseEin kalkulierbarer Selbstbehalt senkt den Beitrag; entscheidend ist aber, wie eng Ausschlüsse wie die „wissentliche Pflichtverletzung“ gefasst sind.

Bereit für deinen Tarifvergleich?

Starte den unabhängigen Vergleich oben — oder lass uns gemeinsam prüfen, welcher Schutz zu deinem Beruf und deinen Aufträgen passt.

Beitrag verstehen

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Einen pauschalen Preis gibt es nicht — der Beitrag richtet sich vor allem nach deinem Beruf und deinem Haftungsrisiko. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Vergleich in Sekunden.

Beruf & Tätigkeit

Das Haftungsrisiko unterscheidet sich stark: Eine beratende oder planende Tätigkeit wird anders bewertet als eine reine Vermittlung oder Verwaltung.

Deckungssumme

Höhere Deckungssummen und Zusatzbausteine wie eine erweiterte Nachhaftung erhöhen den Beitrag — sind aber der wichtigste Hebel für echten Schutz.

Umsatz & Betriebsgröße

Honorar- bzw. Umsatzvolumen, Zahl der Mitarbeitenden und ein optionaler Selbstbehalt fließen ebenfalls in den Beitrag ein.

Als unabhängiger Makler nennen wir bewusst keine Lock-Beiträge. Der Vergleich rechnet deinen individuellen Beitrag auf Basis deiner Angaben — transparent und unverbindlich.

Makler statt Portal

Warum du deine Vermögensschadenhaftpflicht über Trustomat abschließt

Ein Vergleich ist gut. Ein Mensch, der dein Berufsbild versteht und im Schadenfall an deiner Seite steht, ist besser.

  • Unabhängige AuswahlWir sind an keine Gesellschaft gebunden und empfehlen den Tarif, der zu deiner Tätigkeit passt — nicht den mit der höchsten Provision.
  • Berufsbild richtig abgebildetWir achten darauf, dass dein tatsächliches Leistungsspektrum sauber versichert ist — inklusive Nachhaftung und passender Deckungssumme.
  • Betreuung im SchadenfallWenn es darauf ankommt, unterstützen wir dich bei der Meldung und setzen uns für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ein.
  • Digitale VerwaltungPolice und Versicherungsnachweis gebündelt in deinem persönlichen Kundenbereich — jederzeit abrufbar, etwa für Kammer oder Erlaubnisbehörde.
Berater kennenlernen

Persönlich erreichbar — von Mensch zu Mensch

Kein Callcenter-Roulette: Du sprichst mit deinem festen Berater, der deine Verträge und dein Berufsbild kennt.

„Bei der Vermögensschadenhaftpflicht zählt nicht der letzte Euro Beitrag, sondern ob das versicherte Berufsbild im Ernstfall wirklich passt.“
— Dein Trustomat-Beraterteam
So einfach geht's

In drei Schritten zur passenden Vermögensschadenhaftpflicht

1

Vergleichen

Gib deine Eckdaten oben ein und starte den unabhängigen Tarifvergleich. Du siehst die Leistungen mehrerer Gesellschaften nebeneinander.

2

Beraten lassen

Auf Wunsch prüfen wir gemeinsam dein Berufsbild und die Bedingungen — ohne Verkaufsdruck, dafür mit ehrlicher Einschätzung.

3

Abschließen & betreut sein

Du entscheidest, wir begleiten. Ab dann bist du bei uns im Bestand — inklusive Betreuung im Schadenfall.

Abschließen oder beauftragen

Vergleichen ist frei — für den Abschluss brauchst du ein Konto

Der Tarifvergleich oben ist unverbindlich und kostenlos. Möchtest du abschließen oder uns beauftragen, legst du ein kostenloses Trustomat-Konto an: So landet deine Police automatisch in deinem Kundenbereich, ist digital verwaltet und du hast einen festen Ansprechpartner.

Mit Beratung beauftragen

Der klassische Makler-Weg: Wir beraten dich persönlich, prüfen dein Berufsbild und die Bedingungen und übernehmen mit deiner Maklervollmacht die Beauftragung — du lehnst dich zurück.

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Du weißt schon, was du willst? Schließe deinen Wunschtarif direkt selbst im Vergleichsrechner ab — die Police wird deinem Konto zugeordnet.

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Der Online-Abschluss läuft über den Vergleichsrechner unseres Partners blau direkt. Für Bestandskunden stimmen wir die feste Zuordnung zu deiner bestehenden Kundennummer noch mit blau direkt ab.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten zur Vermögensschadenhaftpflicht

Ein echter (reiner) Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personenschaden noch aus einem Sachschaden entsteht. Beispiel: Ein Beratungs- oder Berechnungsfehler führt dazu, dass deine Kundin zu viel Steuer zahlt oder eine Frist versäumt — verletzt wird niemand, beschädigt wird nichts, aber es entsteht ein finanzieller Schaden.

Die Betriebs- und Berufshaftpflicht deckt in erster Linie Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden „unechten“ Vermögensschäden. Reine (echte) Vermögensschäden aus deiner beruflichen Leistung sind dort meist ausgeschlossen — genau diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflicht. Für viele Betriebe sind daher beide Bausteine sinnvoll.

Eine gesetzliche Pflicht besteht unter anderem für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer und Notare sowie für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Ohne den Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung bzw. Erlaubnis. Für viele weitere beratende Berufe ist sie zwar freiwillig, aber dringend zu empfehlen.

Beide legen fest, welcher Vertrag für einen Schaden einsteht. Beim Verstoßprinzip kommt es auf den Zeitpunkt des Fehlers (Verstoßes) an, beim Anspruchsprinzip (claims-made) auf den Zeitpunkt, zu dem der Anspruch geltend gemacht wird. Das ist entscheidend, wenn ein Fehler erst Jahre später auffällt — wir prüfen, welches Prinzip dein Tarif nutzt und wie die Nachhaftung geregelt ist.

Die Nachhaftung deckt Ansprüche, die erst nach Ende des Vertrags gemeldet werden — etwa nach einem Wechsel oder der Aufgabe der Tätigkeit. Die Rückwärtsdeckung schließt umgekehrt Fehler ein, die vor Vertragsbeginn passiert, aber noch nicht bekannt sind. Beide Bausteine sind wichtig und je nach Tarif unterschiedlich weit gefasst.

Als Untergrenze gilt die für deinen Beruf gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme. Ob mehr sinnvoll ist, hängt von deinen Auftragsvolumina und deinem Haftungsrisiko ab: Wer große Vermögen oder Projekte betreut, sollte die Summe bewusst höher wählen. Wir leiten gemeinsam eine passende Höhe aus deiner Tätigkeit ab.

In der Regel sind angestellte und häufig auch freie Mitarbeitende im Rahmen der versicherten Tätigkeit eingeschlossen. Der genaue Umfang — inklusive Subunternehmern — unterscheidet sich je Tarif. Beim Vergleich achten wir darauf, dass alle für dich tätigen Personen sauber abgedeckt sind.

Nicht versichert sind insbesondere wissentliche Pflichtverletzungen und Vorsatz, Personen- und Sachschäden (dafür ist die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht da), reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche für die eigene Leistung sowie Vertragsstrafen und Bußgelder. Auch Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbildes sind ausgeschlossen — deshalb ist die richtige Berufsbildbeschreibung so wichtig.

Passt dazu

Wer über die Vermögensschadenhaftpflicht nachdenkt, klärt oft auch diese Bereiche. Wir beraten dich zu allem aus einer Hand.

Sichere dein Berufsrisiko richtig ab — wir helfen dir dabei

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